Zulassung

Mitglieder der Gruppe können natürliche Personen werden, die an einer seltenen Knochen- oder Bindegewebserkrankung leiden und zu den oben beschriebenen Zielen beitragen möchten.

Die Aufnahme in die SG BOND-Gruppe setzt voraus, dass die Person bereits Mitglied der Vereinigungen SGIEM oder SVGO/ASCO ist.


Der Antrag auf Aufnahme in die SG BOND muss schriftlich per E-Mail an den Koordinierungsausschuss der SG BOND gestellt werden.

Der Koordinationsausschuss entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder, nachdem er sich von der Mitgliedschaft in einer der Dachgesellschaften überzeugt hat.

 

Zulassung

SG BOND

Groupe Suisse pour les maladies rares osseuses et du tissu conjonctif 
Schweizer Gruppe für seltene Knochen- und Bindegewebskrankheiten